Therapie
Unterstützte Kommunikation ist in Deutschland kein zu verordnendes Heilmittel. Ein Arzt kann kein Rezept über Unterstützte Kommunikation ausstellen, da sie nicht im Heilmittelkatatog enthalten ist. Verordnet werden können folgende Therapien (Heilmittel) :
- Physiotherapie
- Ergotherapie
- Logopädie
ABER:
Unterstützte Kommunikation kann ein Schwerpunkt in jeder der drei Therapien sein. Die Verbesserung der kommunikativen Fähigkeiten kann ein übergeordnetes Ziel darstellen.
Der Arzt kann je nach Diagnose und Zielsetzung verschiedene Maßnahmen der Ergotherapie verordnen. Die Maßnahmen unterscheiden sich in der therapeutischen Schwerpunktsetzung und in der Länge der einzelnen Therapiestunde:
- Motorisch- funktionelle Behandlung
- Sensomotorisch- perzeptive Behandlung
- Hirnleistungstraining
- Psychisch- funktionelle Behandlung
Der Arzt kann im Rahmen der Sprachtherapie/ Logopädie eigentlich immer Maßnahmen aus dem UK- Spektrum verordnen:
Im Heilmittelkatalog für Stimm-,Sprech- & Sprachtherapie Stand Juli 2011 ist genau aufgelistet, bei welchen Störungen ,inkl. Leitsymptomatiken und auch mit welchem Therapieziel der Arzt Sprachtherapie verordnen darf, z.B.bei folgenden Indikationsschlüsseln:
- SP5- Störung der Sprache nach Abschluß der Sprachentwicklung- Aphasie/Dysphasie sowie auch bei
- SP6- Störung der Sprechmotorik- Dysarthrie/Dysarthrophonie/Sprechapraxie
Unter Auflistung der Therapieziele gibt es hier auch ganz konkret den Hinweis "...erforderlichenfalls Schaffung nonverbaler Kommunikationsmöglichkeiten".
Ansonsten gilt z.B.: bei
- SP1- Störungen der Sprache vor Abschluß der Sprachentwicklung als Ziel ganz allgemein:
"...Verbesserung bzw. Normalisierung der sprachlichen und kommunikativen Fähigkeiten".